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Wie funktioniert das eigentlich mit diesem BAföG ??

15 September 2009 No Comment

Das BundesAusbildungsrderungsGesetz soll den Studenten, die sich ein Studium nicht leisten können und auch keine ausreichende Unterstützung durch ihre Eltern realisieren können, unter die Arme greifen.

Folgende Punkte sind für einen Anspruch zu überprüfen:

1. Förderungsfähigkeit der Ausbildung

Dazu gehört das Studium an Universitäten,  FHs und Akademien

2. Staatsangehörigkeit

Grundsätzlich steht die Förderung nur deutschen Bürgern zu, unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausländern.

3. Ausbildungsziel

Der Student muss alles daran setzen ein bestimmtes Ausbildungsziel fristgerecht einzuhalten und ist verpflichtet alle Leistungsnachweise vorzulegen.

4. Alter

Gewährung nur bei Beginn der Ausbildung vor dem 30. Lebensjahr. Eine Verlängerung ist unter Anderem bei geleistetem Wehr- oder Zivildienst möglich, wofür allerdings ein Nachweis vorgelegt werden muss. Ein anderer Aspekte kann eine verspätete Ausbildung aus persönlichen oder familiären Gründen sein.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, muss man “nur“ noch den BAföG-Antrag ausfüllen in dem man z.B. sein Vermögen und Einzelheiten zum schulischen Werdegang darlegen muss. Dazu gibt es amtliche Formulare die nach dem Ausfüllen beim zuständigen BAföG Amt der jeweiligen Ausbildungsstätte einzureichen sind.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und den Formularen zum Antrag sind unter www.bafoeg-aktuell.de zu finden

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